Allgemeine Geschäftsbedingungen
(im folgendem auch AGB's genannt)
der Firma
We Are Moving Kühltransport
Eil-Kurierdienst * Notfall Logistik Weltweit
Spezial Transporte Europaweit in 24 Stunden
74385 Pleidelsheim * Achalmstraße 9
1.Beauftragung
Mit der Bestellung des Transportunternehmens erteilt der Kunde einen Transportauftrag an die
Firma We are Moving Kühltransport Pleidelsheim.
Der Vertrag gilt als abgeschlossen sobald eine Bestellung zu einem bestimmten Tag oder einer bestimmten Zeit
bzw. zu einem bestimmten Ort erfolgt.
Dabei ist es unerheblich ob dies mündlich, fernmündlich oder schriftlich (Telefon, Fax. Email oder Post) erfolgt.
2. Beauftragung eines weiteren Frachtführers
Der Transportunternehmer kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des Transportes heranziehen.
In diesem Fall geht die Haftung vollständig auf den eingesetzten Frachtführer über.
3. Ladehilfen
Die vereinbarte Transportleistung gilt grundsätzlich von Haustür zu Haustür. Bei Gütern,
welche aufgrund ihrer Größe oder ihres Gewichtes nicht von einer einzelnen Person verladen werden können,
hat der Auftraggeber für Verladehelfer vor Ort zu sorgen.
4. Zusätzliche Leistungen
Der Transportunternehmer führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen
Sorgfalt eines ordentlichen Transportunternehmens gegen Bezahlung des vereinbarten Entgelts aus.
Zusätzlich zu bezahlen sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen Auslagen wie Zoll,
Maut,
(Autobahn, Tunnel, Brücken, Stadt, Parkplatz etc.) sie werden 1:1 dem Fahrpreis zugerechnet
Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluss erweitert wird bzw.
den Transportunternehmens oder einer seiner Erfüllungsgehilfen Abweichungen festgestellt werden.
4.1 Sicherung besonders transportempfindlicher Güter
Der Absender ist verpflichtet, sämtliche Transportgüter insbesondere bewegliche oder elektronische Teile
an hochempfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und HiFi-Geräten,
EDV-Anlagen, sowie Elektronische Geräte fachgerecht zu verpacken. Zur Überprüfung der fachgerechten Verpackung
ist der Transportunternehmer nicht verpflichtet.
Die fachgerechte Ladungssicherung obliegt dem Transportunternehmer
4.2 Sicherung zerbrechlicher oder kleiner Ware
Der Absender ist verpflichtet, sämtliche Transportgüter bzw. sämtliche Packstücke, die als zerbrechlich
gelten oder zur Gruppe Kleinmaterial gehören,(Glaseinlegeböden, Lampen, Schlüssel für Schränke,
Einsteckhülsen für Einlegeböden etc.) gesondert zu sichern, zu kennzeichnen oder transportsicher innerhalb
des Transportgutes zu lagern (nur bei Schlüsseln zutreffend). Für Verlust aufgrund unzureichender Sicherung
oder Verpackung kann der Transportunternehmer nicht haftbar gemacht werden.
4.3 Kennzeichnung der Ware
Der Absender ist verpflichtet, sämtliche Transportgüter bzw. sämtliche Packstücke der Warensendung zu
kennzeichnen. Für Verluste aufgrund fehlender Kennzeichnung kann der Transportunternehmer nicht haftbar gemacht werden.
4.4 Ausnahmen bei Serviceleistung Verpackung
Höhe der Versicherungsleistung bei "Verpackung / Versicherung"
Die Leistung der Versicherung ist in der Höhe nach beschränkt auf den im System angegebenen Warenwert.
Weitere Ansprüche sind nicht versicherbar.
5. Aufrechnung
Gegen Ansprüche des Transportunternehmer ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die unbestritten
oder rechtskräftig sind.
6. Abtretung
Der Transporteur ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag
zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.
7. Missverständnisse
Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen,
Weisungen und Mitteilungen des Absenders und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte
Leute des Transporteurs, hat der letztere nicht zu verantworten.
8. Nachprüfung durch den Absender
Bei Abholung des Transportgutes ist der Absender verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung
irrtümlich mitgenommen
oder stehen gelassen wird.
9. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts
Der Rechnungsbetrag ist nach Abholung bzw. spätestens nach Anlieferung bar an dem Fahrer zu entrichten oder vor Transportbeginn
auf das angegebene Konto zu überweisen. Bezahlung per Rechnung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
10. Anlieferung/ Transportweg / Voraussetzungen
Sämtliche Transportwege müssen dem Transporteur uneingeschränkt zur Verfügung stehen und das Transportgut muss von einer kräftigen Person
zu bewältigen sein. Ist das Transportgut zu schwer oder zu unhandlich für eine einzelne Person, so hat der Auftraggeber für entsprechende
Helfer zu sorgen. Der Ab- und Antrageweg bis bzw. vom Fahrzeug darf nicht über 150 m betragen. Ab der 3. Etage muss ein Aufzug zur Verfügung
gestellt werden, der für den Transport der Güter geeignet ist. Der Transporteur behält sich das Recht vor,
hierdurch entstandene zusätzliche Kosten an den Auftraggeber weiterzugeben.
11. zweite Anfahrt bei Abholung bzw. Auslieferungen
Sollte der Versender bzw. der Empfänger bei der ersten terminierten Abholung bzw. Belieferung nicht angetroffen werden,
so hinterlässt der Transporteur bzw. sein Erfüllungsgehilfe eine Nachricht dass er vor Ort war und um einen Rückruf bittet,
um einen neuen Termin zu vereinbaren. Der Versender wird ebenfalls benachrichtigt und in die Entscheidung des weiteren Vorgehens eingebunden.
Der Transporteur bzw. sein Erfüllungsgehilfe wird nur dann nochmals die Abholung bzw. Auslieferung vornehmen,
wenn diese auch abgesprochen ist und der Versender bzw. der Empfänger bereit ist eine Logistikgebühr zusätzlich zu zahlen.
(die Zahlung erfolgt direkt an das Fahrpersonal, welches den Erhalt quittiert)
12. Storno
Ein Auftrag ist wenn nicht bereits begonnen bis zu 24h nach Erteilung kostenlos stornier bar.
Späteres Stornieren ist nur dann kostenlos möglich, wenn der Transporteur der Stornierung ausdrücklich zustimmt, die Ware dem Transporteur noch nicht
übergeben wurde und der Transporteur den Transport oder Transportvorbereitungen noch nicht veranlasst hat.
Falls dem Transporteur vor der Stornierung Kosten entstanden sind, sind diese vom Auftraggeber zu erstatten.
Bei eigenmächtiger Stornierung durch den Auftraggeber ohne ausdrückliche Zustimmung des Transporteurs, werden dem Auftraggeber 50 % des
vereinbarten Transportpreises in Rechnung gestellt.
Bei einer Stornierung nach Warenübergabe oder nach Transportbeginn, z.B. zur Abholung des Transportgutes, der gesamte
vereinbarte Rechnungsbetrag fällig.
13. Annahmeverweigerung
Verweigert der Empfänger die Annahme der Ware, so wird die Ware zum gleichen Rechnungsbetrag dem Versender wieder zugestellt.
Verweigert dieser wiederum die Annahme so werden dem Auftraggeber zusätzlich die Kosten der Entsorgung in Rechnung gestellt.
14. Montagen
Sollten die Mitarbeiter des Transporteurs oder seine Erfüllungsgehilfen bei der Verladung des Transportgutes feststellen, das am Transportgut
Montagen notwendig sind, um dieses zu transportieren und wurde dieses vom Auftraggeber im Auftrag nicht berücksichtigt,
so ist dem Spediteur das Recht eingeräumt, dem Auftraggeber diese Kosten zu berechnen. Hier für wird ein Stundensatz
von EUR 48,00 € pro Mann, zzgl. MwSt. berechnet. Es wird je angefangene halbe Stunde abgerechnet.
15. Insel- und Fährverkehr
Bei den genannten Verkehren werden zzgl. den im Auftrag bzw. Kostenangebot ausgewiesenen Kosten die üblichen Kosten
der Insel bzw. Fährverkehr 1:1 weiterberechnet.
16. Information
Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche beteiligte Personen und Instanzen über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
des Transporteurs zu informieren. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass die AGB`s in Kopie an die Käufer im Rahmen
der Auftragsbestätigung gegeben werden und sich diese bestätigen zu lassen.
17. Lagervertrag
Die Lagerung ist nur bei Dritt Firmen möglich und wird von Firma We are Moving Kühltransport
Karl Heinz Gans nicht angeboten und somit Sache des Auftraggebers
18. Haftung des Transporteurs
18.1 Für Verluste und Beschädigungen haftet der Transporteur grundsätzlich nach den Bestimmungen
des HGB in Verbindung mit dem GüKG. Bei Heranziehung eines weiteren Frachtführers,
geht die Haftung vollständig auf diesen über.
18.2 Die Haftung (nicht gleich zusetzten mit einer Transportversicherung) des Transporteurs für Verlust und
Beschädigung ist begrenzt auf den Betrag in Höhe von 40 (SZR) Sonderziehungsrechten pro kg, die zur
Erfüllung des Vertrages benötigt werden.
18.3 Bei grenzüberschreitenden Verkehren und internationalen Transporten gelten die CMR.
19. Höhere Gewalt
Die Ausführung der vertraglich zugesagten Leistung kann durch das Eintreten von höherer Gewalt unmöglich und verhindert werden.
Als höhere Gewalt gilt jedes Ereignis gemäß § 428 HGB.
20. Transportversicherung
Voraussetzung zum Abschluss einer Transportversicherung ist, dass der Auftraggeber die Ware selbst transportgerecht verpackt.
Wir von We Are Moving Kühltransport haben gemäß § 7 a GüKG die gesetzlich vorgeschriebene Versicherung abgeschlossen bei der:
Helvetia Versicherung
21. Gerichtsstand, anwendbares Recht
Für jedweden Disput über Ansprüche im Zusammenhang mit dem Transport oder Ansprüchen aus anderen Rechtsgründen gilt
deutsches Recht und der ausschließliche Gerichtsstand der Niederlassung des Transporteurs.
22. Salvatorische Klausel
„Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam
oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen
oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen
Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.“
23. Besondere Güter
Temperaturgeführte Güter, Spirituosen , Champagner, Mobiltelefone, Tabakwaren
und lebende Tiere sind vom Transport nicht versichert , sollten dieser Güter teile einer Verpackungseinheit
sein ist weder die Einheit noch die Betroffenen und umliegenden Einheiten bei Beschädigung nicht Versichert
daraus resultierende Schadensersatzforderungen gehen somit automatisch zu Lasten des Auftraggebers/Versender
24. Kundenschutz
Für alle Kunden mit denen durch den Auftraggeber, ein Auftrag zustande kommt, erhält der Auftraggeber umfassenden Kundenschutz.
Der Transporteur hat die Interessen des Auftraggebers an seinem Kundenstamm zu wahren und alle ihm im Zusammenhang
mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangten Informationen vertraulich zu behandeln.
25. Gerichtsstand ist Ludwigsburg: 02.06.2009
We Are Moving Kühltransport
Karl Heinz Gans
Achalmstrasse 9
74385 Pleidelsheim
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